Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlage der vertraglichen Leistungen sind die nachfolgenden AGB der Bauwerkabdichtung-Ziemens Stefan Ziemens.
§ 1 Vertragsgrundlage
Grundlage der Vertragsvereinbarung ist, sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, das gesetzliche Werkvertragsrecht des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
§ 2 Angebote
Alle von uns erstellten Dokumente und überlassenen Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unser Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben, zur Verfügung gestellt oder vervielfältigt werden. Zur Angebotserstellung leisten wir eine kostenfreie Anfahrt mit unverbindlicher Schadensanalyse die die Aufnahme des Schadensumfangs beinhaltet. Die Ermittlung der tatsächlichen Ursache eines Feuchteschadens ist mit erhöhtem Aufwand verbunden und kostenpflichtig nur in einem separaten Termin möglich. Zusätzliche Anfahrten können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Angebote sind für 12 Wochen gültig. Die Rechnungserstellung erfolgt nach Aufmaß und Angebot auf den nächsten vollen laufenden Meter bzw. Quadratmeter genau, bzw. wenn angeboten als Festpreis.
§ 3 Ausführung des Auftrages und Abnahme
Unsere hydrophobierenden Arbeiten werden nach neuesten Erkenntnissen der nachträglichen Bauwerksabdichtung nach den WTA-Richtlinien ausgeführt. Der Auftraggeber sichert zu, Eigentümer der zu bearbeitenden Bauteile zu sein oder die erforderlichen Befugnisse zur Vergabe des Auftrages zu haben und dass diese frei von eingebrachten Fremdsubstanzen sind. Der Auftraggeber versichert ferner, dass die auszuführenden Arbeiten am Bauteil nicht innerhalb der Gewährleistung eines Dritten liegen, Gegenstand eines laufenden Verfahrens sind (Gutachter, Versicherung, Gerichte etc.) oder unter besonderem Schutz stehen (Denkmalschutz). Über dem Angebot hinausgehende Zusatz- und Mehrarbeiten müssen schriftlich vereinbart werden und werden nach Maßgabe des zuvor erteilten Angebotes zusätzlich in Rechnung gestellt. Nach Abschluss aller Arbeiten ist die erbrachte Leistung nach § 640 BGB abzunehmen. Bei Stillschweigen gilt die Leistung nach sieben Tagen als abgenommen. Nachbesserungen können innerhalb der Gewährleistungszeit jederzeit geltend gemacht werden und erfolgen auf unsere Kosten.
§ 4 Gewährleistung
Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln richten sich nach § 634 BGB. Die Gewährleistungszeit für die sach- und fachgerechte Ausführung regelt § 634a BGB und beginnt mit der Abnahme der Werkleistungen. Ausgeschlossen von der Mängelhaftung sind Schäden, die zuvor schon bestanden haben und dessen Beseitigung nicht Teil der vereinbarten Leistung war. Ebenfalls Schäden, die durch den vorzeitigen Einsatz von Trocknungsgeräten (siehe § 6) entstanden sind. Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, soweit es um die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten geht. Wurden durch frühere Maßnahmen Materialien oder Stoffe in die Wand eingebracht, so kann dies Teile der zu erbringenden Leistung (z. B. Hydrophobierung) beeinträchtigen.
§ 5 25 Jahre Garantie durch den Produktgeber
Über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus gewährt die Firma BKM.MANNESMANN AG auf das Produkt HZ250 eine Garantie von 25 Jahren auf die hydrophobierende Wirkung. Ausgeschlossen sind Arbeiten und Wandbereiche mit Fremdmaterialien (Verkieselung, Paraffine, Harze, etc.). Außer im Angebot wurde trotz dessen, diese im Einzelfall mit vereinbart.
§ 6 Besonderheiten bei der Feuchtesanierung
Bei bereits stark beanspruchten Wänden können während der Arbeiten weitere Schäden entstehen (z. B. lockerer Putz fällt ab, etc.). Diese gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das eingebrachte Polymer verteilt sich innerhalb von drei Wochen eigenständig und ist dabei noch flüssig. Es können sich dabei neue Feuchtebilder zeigen. Eine Bautrocknung darf erst ab der 3. Woche ausgeführt werden. Da ab dann keine neue Feuchte kapillar eindringen kann, trocknet diese innerhalb von 6-12 Monaten bis zur Ausgleichsfeuchte ab. Der Erfolg der Abtrocknung zur Ausgleichsfeuchte richtet sich nach den strengen WTA – Richtlinien. Nach den Arbeiten sollte aufgrund der Salzbelastung der Wand der Putz ersetzt werden. Im Putz angereicherte Salze wirken nach dem Abtrocknen sonst wasseranziehend und können weiterhin Feuchtebilder an der Wand Oberfläche verursachen. Vorbauten (Rigips, Fliesen, etc.) müssen zum Abtrocknen der Wand entfernt werden. Die Abtrocknung wird ansonsten stark gehemmt. Eventuelle Risse in der Wand sowie verdeckte Druckwasserschäden sind von dem hydrophobierenden Injektionsverfahren ausgeschlossen und müssen separat mit einer 2-K-Harzverpressung o. ä. bearbeitet werden. Dabei entstehen Folgekosten, die separat abgerechnet werden. (Risse zeigen sich sichtbar durch Pfützenbildung bzw. flüssigen Wassereintritt).
§ 7 Strom, Wasser, Hilfsmittel
Während der Arbeiten sind vom Auftraggeber Wasser, Strom und Toilettennutzung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Werden vom Auftraggeber Arbeitskräfte, Geräte, Hilfsmittel und Material zur Verfügung gestellt, sind diese für uns kostenfrei.
§ 8 Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug
Der Rechnungsbetrag ist nach Fertigstellung der Arbeiten und Rechnungslegung ohne jeden Abzug innerhalb von drei Werktagen zahlbar, außer im Angebot ist etwas anderes vereinbart. Bei Ausführungen von mehr als einem Tag können Teilrechnungen gestellt werden. Vorauszahlungen werden berücksichtigt. Rechnungsbeträge in Zahlungsverzug werden mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst, bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Rechtsgeschäfte bei dem kein Verbraucher beteiligt ist, gilt der Firmensitz der Bauwerkabdichtung-Ziemens Stefan Ziemens als Gerichtsstand. Warenlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Warenlieferungen erfolgen ausschließlich per Vorkasse. Rücknahmen sind ausgeschlossen. Ein eventueller Sicherheitseinbehalt gilt als nicht vereinbart.
§ 9 Kündigung/Rücktritt
Es gilt § 649 BGB.
Widerrufsbelehrung und Widerrufsfolgen
Bei einer sofortigen Vertragsausführung bzw. Beauftragung noch am gleichen Tag der Besichtigung bei Ihnen vor Ort steht Ihnen ein allgemeines Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den vereinbarten Auftrag (Werkvertrag) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Unterzeichnung des Angebotes bzw. der mündlichen Vereinbarung vor Ort. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Bauwerkabdichtung – Ziemens Stefan Ziemens
Hauptsitz Rhein Main
Im Hopfengarten 10
56291 Maisborn
T + 49(0)6746-803 91 61
M + 49(0)160-944 534 68
E [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind die von beiden Parteien erhaltenen Leistungen binnen 14 Tagen nach Inkrafttreten des Widerrufs zurückzuerstatten. Bereits ausgeführte Arbeiten am Bauteil sowie geliefertes und eingesetztes Material werden als Aufwand in Rechnung gestellt.